Der Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand ist das leitende Gremium einer Kirchengemeinde. In unseren pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden Reinborn und Steinfischbach-Reichenbach gibt es zwei Kirchenvorstände, die jedoch in der Regel gemeinsam tagen. Die Amtszeit eines Kirchenvorstandes beträgt sechs Jahre.
Am 13. Juni 2021 fand die aktuelle Kirchenvorstandswahl statt.
Die neue Amtszeit begann am 21. September 2021.
Der Kirchenvorstand Reinborn besteht außer dem zuständigen Pfarrer / der zuständigen Pfarrerin aus vier Kirchenvorsteher/innen.
Der Kirchenvorstand Steinfischbach-Reichenbach besteht außer dem zuständigen Pfarrer / der zuständigen Pfarrerin aus zehn Kirchenvorsteher/innen.
Im Kirchenvorstand Steinfischbach-Reichenbach muss aktuell ein Kirchenvorstandssitz neu besetzt werden.
Wenn Sie evangelisch sind und mit Hauptwohnsitz in Reichenbach, Steinfischbach, Wüstems oder Mauloff wohnen oder zur Kirchengemeinde zugepfarrt sind und sich in diesem wichtigen Amt für unsere Kirchengemeinde mit engagieren möchten, melden Sie sich: Wir brauchen Sie!
Kirchenvorstand Reinborn
- Pfarrer Johannes Seemann (ab 15.03.2024 kommissarischer KV-Vorsitzender / Vakanzvertretung)
- Christina Bienert (stellvertretende KV-Vorsitzende)
- Simone Bölsing
- Stefan Fuchs
- Helmut Klinkler
Sie können über das Kontaktformular (siehe Extraseite) mit dem Namen des jeweiligen Kirchenvorstehers / der jeweiligen Kirchenvorsteherin im Betreff eine E-Mail an die betreffende Person versenden, (die E-Mail wird vom Gemeindebüro direkt an den/diejenige weitergeleitet).
Kirchenvorstand Steinfischbach-Reichenbach
- Pfarrer Johannes Seemann (ab 15.03.2024 kommissarischer KV-Vorsitzender / Vakanzvertretung)
- Silke Dörn (stellvertretende KV-Vorsitzende)
- Amely Barthel
- Irmtraud Gambke
- Sonja Hagemeister
- Hartmut Hörning
- Gisela Hollingshausen
- Anette Jung
- Ingrid Klose
- Leandra Leuchtmann
Sie können über das Kontaktformular (siehe Extraseite) mit dem Namen des jeweiligen Kirchenvorstehers / der jeweiligen Kirchenvorsteherin im Betreff eine E-Mail an die betreffende Person versenden, (die E-Mail wird vom Gemeindebüro direkt an den/diejenige weitergeleitet).